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Leipzig, 01.12.2020

 

Hier gibt es Zuschüsse für den Treppenlift

Foto: Treppenlift Zuschuss beantragen

Der Einbau eines Treppenlifts ist eine große Entscheidung. Er soll das Leben für die Bewohner erleichtern und somit "Treppensteigen" wieder zur Normalität werden lassen. Ohne Anstrengung ins obere Geschoss zu gelangen, bedeutet eine enorme Steigerung des Lebensgefühls. Allerdings ist der Kauf und die Montage eines Treppenlifts eine kostspielige Angelegenheit, die genau durchdacht und geplant werden muss. Allerdings besteht die Möglichkeit, Zuschüsse von verschiedenen Seite für einen Treppenlift zu erhalten.
 

Antrag bei der staatlichen Pflegeversicherung

Treppenlifte kosten zusammen mit einem fachgerechten Einbau mehrere tausend Euro. Oft können die Kosten für einen Treppenlift in die Höhe schnellen, wenn es sich etwa um schwierige Treppenverläufe mit Kurven oder um Sondermodelle handelt. Da kann es durchaus sein, dass das gesamte Projekt schnell über 10.000 Euro kosten kann. Allerdings gibt es unterschiedliche Modelle, die helfen die Kosten zu senken. 
So gewähren mehrere Träger attraktive Zuschüsse für die dringend benötigte Mobilitätshilfe. Zunächst kann ein Pflegekostenzuschuss von der staatlichen Pflegeversicherung beantragt werden. Der sogenannte Pflegekostenzuschuss ist bei einem barrierefreien Umbau des Hauses oder der Wohnung möglich. Dafür muss die Bedürftigkeit vorgewiesen werden. Hier reicht der Nachweis des Pflegegrads. 
Der Höchstbetrag einer möglichen Förderung liegt hier bei 4.000 Euro pro Antragsteller. Es können bis zu 16.000 Euro Pflegekostenzuschuss fließen, wenn etwa vier Personen im Haushalt darauf angewiesen und den Pflegegrad vorweisen können. Allerdings übernimmt die Pflegeversicherung nur die Kosten, wenn kein anderer Träger Zuschüsse gewährt.
 

Förderungen altersgerechter Umbauten

Eine weitere Alternative ist ein Förderungsantrag bei der staatlichen Förderbank KfW. Diese gewährt Sonderkredite sowie verschiedene Investitionszuschüsse, wenn die eigene Immobilie altersgerecht umgebaut werden soll. Somit betrifft das folgerichtig auch den Einbau eines Treppenlifts. Das KfW-Programm "455 - Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss" übernimmt zehn Prozent der Investitionskosten pro Wohneinheit. 
Die Förderung kann maximal 5.000 Euro betragen. Diesen Zuschuss können sich private Haus- und Wohnungseigentümer genau so sichern wie Wohnbaugenossenschaften. Auch Mieter haben die Möglichkeit, solch einen Zuschuss zu erhalten. Der Antrag muss direkt bei der KfW und vor den Beginn der Arbeiten gestellt werden. Die zweite Alternative der KfW ist das Programm "159 - Altersgerecht Umbauen". Dies allerdings ein staatliches Darlehen mit sehr guten Konditionen und Zinsvergünstigungen. So lässt sich der Treppenlift mit einem effektiven Zinssatz von nur 0,75 Prozent finanzieren. Die maximale Laufzeit beträgt 30 Jahre, sodass sehr geringe Monatsraten entstehen.
 

Weitere Zuschussmöglichkeiten

Ist die Anschaffung eines Treppenlifts aufgrund eines Arbeitsunfalls oder Berufskrankheit bedingt, übernimmt die jeweilige Berufsgenossenschaft übrigens komplett die Kosten. Darüber hinaus gibt es in vielen Bundesländer weitere Förderungsmaßnahmen, die in Anspruch genommen werden können. Es werden von den Landesregierungen und Kommunen immer wieder neue Förderungsprogramme aufgelegt. 

Um auf den aktuellen Stand zu kommen, lohnt ein Anruf beim zuständigen Versorgungsamt. Dort erhalten Interessierte eine ausführliche Beratung über die bereitstehenden Maßnahmen. Weiter kann auch direkt bei der Agentur für Arbeit ein Zuschuss für Kostenübernahme gestellt werden. Die Agentur ist Teil der Initiative "Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen." 

treppenlift-förderung

Die Behörde unterstützt Betroffene, die einen Treppenlift benötigen, um damit ihren Arbeitsplatz behalten oder eine neue Stelle antreten zu können. Auch bei der Deutschen Rentenversicherung kann nach Zuschüssen gefragt werden. Ist kein anderer Träger bereit einen Zuschuss zu gewähren, kann auch das Sozialamt einspringen. Es kann einen Teil der Kosten übernehmen, wenn man nachweisen kann, dass man selbst nicht dafür aufkommen kann. Steuerpflichtige Rentner oder Berufstätige können den Treppenlift sogar unter dem Punkt "außergewöhnliche Belastungen" von der Steuer absetzen.
 
Bildquellen:
Bild-1 : sabinevanerp@pixabay.com Bild-2: moritz320@pixabay.com 
 
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