Verlängerter Weihnachtsurlaub:
Krank feiern kein Kavaliersdelikt
Mit den anstehenden Weihnachtstagen ist der Wunsch vieler Arbeitnehmer groß, möglichst viel Freizeit mit Freunden und der Familie zu verbringen. Bei einigen schwarzen Schafen führt dies dazu, die Feiertage oder den Weihnachtsurlaub durch einige Tage vermeintlicher Krankheit zu verlängern. Krank feiern ist zwar illegal und kann eine fristlose Kündigung begründen, dennoch gehen manche Arbeitnehmer dieses Risiko ein. Für den Arbeitgeber gibt es Möglichkeiten, bei einem konkreten Verdacht hiergegen vorzugehen, beispielsweise durch die Beauftragung eines Privatdetektivs.
Dürfen Mitarbeiter durch einen Detektiv überwacht werden?
Wenn einzelne Mitarbeiter auffällig geworden sind oder sich überraschend häufig in der Vergangenheit krank meldeten, werden manche Chefs über einen Detektiv zur Ermittlung des Sachverhalts nachgedacht haben. Nach aktueller Rechtsprechung ist die
Überwachung von Mitarbeitern rechtlich zulässig, allerdings müssen aufgrund des Datenschutzes und Persönlichkeitsrechtes strenge Auflagen eingehalten werden.
Ein Arbeitgeber darf seine Mitarbeiter nicht nach Lust und Laune überwachen. Es muss ein konkreter Verdacht gegen einen Arbeitnehmer vorliegen, der eine solche Bewachungsaktion begründet. Dies gilt besonders, wenn der Chef nicht alleine Sicherheit über das Verhalten seines Personals gewinnen möchten. Meistens steht eine erfolgreiche Kündigung beim Krankfeiern im Vordergrund, wobei die gesammelten Informationen des Detektivs als Beweisstück bei einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht tauglich sein sollten.
Auf Erfahrung im Umgang mit Krankfeiern setzen
Durch die Zusammenarbeit mit einer erfahrenen Detektei leisten Arbeitgeber den ersten Schritt zu einer seriösen Ermittlungsarbeit. Viele Privatdetekteien sind seit Jahren im Geschäft und auf Sachverhalte im Wirtschaftsumfeld spezialisiert. Hier wissen die Ermittler, wie korrekt vergangen wird und die Maßstäbe von Privatsphäre und Datenschutz einzuhalten sind.
Ein klares Umreißen, ob ein Mitarbeiter seinen Weihnachtsurlaub wirklich verlängert hat oder nicht, ist je nach Einzelfall trotzdem kompliziert. Beispielsweise sind erkrankte Mitarbeiter nicht dauerhaft an ihr Bett gefesselt. Spaziergänge an der frischen Luft sind genauso erlaubt wie der Gang zum Supermarkt. Hier muss ein Arbeitgeber für aussagekräftiges Beweismaterial eher auf den Besuch des Sportvereins oder der Kneipe hoffen.
Gegen Krankfeiern vorgehen im Sinne der Wirtschaft
Nicht nur für Arbeitgeber in Leipzig und dem Umland ist es sinnvoll, Delikte wie das Krankfeiern aufzudecken. Zum einen lässt sich Schaden vom eigenen Unternehmen abwenden und stärker auf motivierte, ehrliche Mitarbeiter vertrauen. Da die Erstellung von falschen Attesten in Extremfällen mit einspielt, lässt sich mit der richtigen Vorgehensweise auch das unseriöse Vorgehen mancher Ärzte aufdecken. Grundsätzlich gilt jedoch: Das persönliche Gespräch mit dem entsprechenden Mitarbeiter unter vier Augen ist dem direkten Gang zu einer Detektei vorzuziehen, um das Vertrauensverhältnis nicht gänzlich zu zerstören.