Auto
& Motorrad Steuern berechnen - KFZ Steuer Berechnung für Deutschland
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Errechnen
Sie vor Kauf Ihres PKW hier die KFZ Steuer für Benzin &
Diesel Fahrzeuge
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Die CO2 Kfz Steuerberechnung erfolgt für PKW mit Erstzulassung ab 01.Januar 2014 ab einem CO2-Ausstoß von über 95 Gramm pro Kilometer.
Über dem Steuer-Sockelbetrag (Benzinmotor 2,00 Euro bzw. Dieselmotor 9,50 Euro je angefangene 100 cm² Hubraum)
sind somit PKW mit einem Schadstoffausstoß bis 95
g/km steuerfrei. Das bedeutet, dass zusätzlich zum Kfz Steuer-Sockelbetrag
für jedes Gramm oberhalb der 95-Gramm-Schwelle 2 Euro anfallen.
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sieht spezielle Regelungen für Elektrofahrzeuge vor: Diese sind nach § 3d KraftStG für einen befristeten Zeitraum von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Sogenannte Hybridfahrzeuge, die neben einem Elektromotor auch durch einen Verbrennungsmotor angetrieben werden, gelten nicht als Elektrofahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Diese Fahrzeuge sind nicht steuerbefreit.
Bitte beachten Sie:
Rechtlich ist die Steuerfestsetzung maßgebend. Diese
erfolgt durch Ihr zuständiges Hauptzollamt.
Informationen zu
→
Steuervergünstigungen
(Zoll.de) →
Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge
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Am
26.Januar 2009 hat die Bundesregierung die Koppelung
von CO2-Ausstoß und Hubraum bei der Berechnung der
KFZ Steuer beschlossen. Diese betrifft nur Neuwagen, für
bereits zugelassene Pkw ändert sich nichts.
Die neue Kfz-Steuer soll bereits ab Juli
2009 gelten und ist wie folgt geplant:
BENZIN
KFZ STEUER 2009:
Pro
100 Kubikzentimeter Hubraum wird bei
Benzin-Fahrzeugen ein KFZ Steuer Sockelbetrag von
2,00 Euro erhoben.
Darüber hinaus wird der CO2-Ausstoß über einen
gewissen Freibetrag besteuert. 2010 und 2011 beträgt
die steuerfreie
CO2-Ausstoß Basismenge 120 Gramm pro Kilometer.
2012 und 2013 soll die steuerfreie Basismenge dann
110 Gramm sein.
Für höhere CO2-Emission für alle Autos über
diesen Freibetrag werden je Gramm CO2 mit 2,00
Euro KFZ-Steuer fällig.
Rechenbeispiel
KFZ Steuer für Benzin Fahrzeuge : |
Hubraum:
2000ccm |
CO2-Emission:
170g |
KFZ
Steuer |
20
x EURO 2,00 = EURO 40.00 |
170g
- 120g = 50g x EUR 2,00 = EURO
100,00 |
EURO
140,00 |
KFZ
STEUER BERECHNUNG &
ANGABEN OHNE GEWÄHR! STAND
01/2009 |
|
DIESEL KFZ STEUER 2009:
Pro
100 Kubikzentimeter Hubraum wird bei
Diesel-Fahrzeugen ein KFZ Steuer Sockelbetrag von
9,50 Euro erhoben.
Darüber hinaus wird der CO2-Ausstoß über einen
gewissen Freibetrag besteuert. 2010 und 2011 beträgt
die steuerfreie
CO2-Ausstoß Basismenge 120 Gramm pro Kilometer.
2012 und 2013 soll die steuerfreie Basismenge dann
110 Gramm sein.
Für höhere CO2-Emission für alle Autos über
diesen Freibetrag werden je Gramm CO2 mit 2,00
Euro KFZ-Steuer fällig.
Rechenbeispiel
KFZ Steuer für Diesel Fahrzeuge: |
Hubraum:
2400ccm |
CO2-Emission:
170g |
KFZ
Steuer |
24
x EURO 9,50 = EURO 228.00 |
220g
- 120g = 100g x EUR 2,00 = EURO
200,00 |
EURO
428,00 |
KFZ
STEUER BERECHNUNG &
ANGABEN OHNE GEWÄHR! STAND
01/2009 |
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Im
Übrigen wird bei jedem verbrannten Liter Benzin immer 2,36 Kilogramm CO2
freigesetzt (Diesel 2,65 Kg).
Der CO2-Wert ist also ein anderer Wert für den Benzinverbrauch und die CO2-Steuer
eigentlich eine Benzinverbrauchssteuer. |
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KFZ STEUERRECHNER für Neuzulassungen bis 07/2009: |
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→
zum KFZ
Steuer Rechner |
Die Kfz-Steuer wird nach letzten beiden
Ziffern der Schlüsselnummer im Kfz-Schein unter der Ziffer
1 berechnet. |
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KFZ
STEUER BERECHNUNG & ANGABEN
OHNE GEWÄHR!
STAND 01/2015 |
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Grundsätzliches
zur Pkw Steuer (
läuft im Juni 2009 aus )
Die
Kraftfahrzeugsteuer wird nach Hubraum sowie nach
Schadstoffausstoß und Kraftstoffverbrauch bemessen.
Emissionsarme und verbrauchsgünstige Neufahrzeuge werden
niedriger besteuert beziehungsweise erhalten zusätzlich
unter Umständen eine befristete Steuerbefreiung. Wie dies
im Einzelfall aussieht, schlüsselt die Tabelle
„Kfz-Steuersätze“ auf.
Auch zahlreiche Autos, die noch auf die ältere Euro-Norm
zugelassen sind, erfüllen bereits die verschärften
Abgasgrenzwerte. Fahrer solcher Fahrzeuge können eine Änderung
der Schlüsselnummer in den Kraftfahrzeugpapieren vornehmen
lassen, um dadurch Steuern zu sparen. Die genaue Einstufung
verrät die Schlüsselnummer in den Kraftfahrzeugpapieren
unter Ziffer „1“ an fünfter und sechster Stelle.
Fahrzeuge, die die Euro-3-Norm beziehungsweise
Euro-4-Grenzwerte einhalten, bekommen längstens bis zum
31.12.2005 eine befristete Steuerbefreiung. Sie gilt jedoch
nur, wenn die Euro-3-Fahrzeuge vor dem 1. Januar 2000 und
die Euro-4-Fahrzeuge vor dem 1. Januar 2005 zugelassen oder
umgeschlüsselt wurden.
Weiterhin erhalten Kraftfahrzeuge, die die Euro 3 und D4-
Grenzwerte einhalten, längstens bis zum 31.12.2005 eine
befristete Steuerbefreiung, sofern diese Fahrzeuge vor dem
01.01.2005 erstmals zugelassen wurden.
Fahrzeuge, die zur Wahlweisen Beförderung von Personen und
Gütern konzipiert sind, sind in den Fahrzeugdokumenten als
"Pkw" oder "Pkw Kombi" ausgewiesen. Laut
Urteil des Bundesfinanzhofes sind diese Fahrzeuge mit mehr
als 2.800 Kilogramm zulässige Gesamtmasse auch ohne
Umschreibung zum Lkw nach Gewicht zu besteuern.
Bei zulassungspflichtigen Motorrädern ist die Berechnung
der Steuer einfacher als bei Pkw. Die Jahressteuer beträgt
1,84 Euro je angefangene 25 Kubikzentimeter Hubraum.
Anhand
der nachfolgenden Tabelle können Sie sich Ihre zu zahlenden
Steuern ausrechnen:
KFZ-Steuer
Tabelle Pkw mit Benzinmotor/Ottomotor
(läuft im Juni 2009 aus)
|
Emissionsgruppe |
Schlüssel-Nr.
in den KFZ Papieren |
Geltungsdauer |
Steuersatz
je
100 cm³ in Euro |
Euro
4 steuerbefreit max. €306,78 |
30-33,
36-48, 53-70, 72-75, |
ab
01.01.2004 |
6,75 |
Euro
3, 3-Liter Auto |
30-33,
36-48, 53-70 |
ab
01.01.2004 |
6,75 |
Euro
2 |
25,
26, 27, 35 (5), 49, 50, 51, (5),
52 (5), 71 |
ab
01.01.2004 |
7,36 |
Euro-1
und vergleichbare |
01,
02, 03 (1) (2) (3), 04 (3),
09 (3) , 11-14, 16, 18, 21, 22, 28, 29,
34 (5), 77, |
ab
01.01.2005 |
15,13 |
nicht
schadstoffarme PKW, die bei Ozonalarm fahren dürfen |
10
(3), 15 (3), 17,
19, 20, 23, 24, |
ab
01.01.2005 |
21,07 |
nicht
schadstoffarme PKW, die bei Ozonalarm nicht fahren |
03,
04, 05 (5) , 09, |
ab
01.01.2005 |
25,36 |
übrige
PKW |
00,
05, 06, 07,
08, 10, 15, 88, |
nach
01.01.2001 |
25,36 |
|
(1)
Für PKW mit einem Hubraum von mehr als 2000 cm³
gilt diese Schlüsselnummer uneingeschränkt als
Nachweis, sofern sie vor dem 26.07.1995 zugewiesen
wurde.
(2) Hat das Fahrzeug einen Hubraum von 1400cm³
bis 2000 cm³, hat der Fahrzeughalter die Möglichkeit,
durch eine Herstellerbescheinigung nachzuweisen, ob
eine der im Anhang zu § 40c Abs. 1 BlmSchG unter
Nr. 2.2.1 (AnlageXXIII StVZO), 2.2.2 (Anhang III A
der RL 70/220/EWG) oder 2.2.4 (RL 91/441/ EWG)
genannt Anforderung erfüllt. Die
Herstellerbescheinigung ist der Zullasungsstelle zur
Änderung der Fahrzeugpapiere und dadurch zur
automatischen Änderung des Steuerbescheids
vorzulegen. In diesem Fall kommen die genannten
Steuersätze (bis 31.12.2000: 18,97) zur Anwendung.
Die Anforderungen gelten bei nachträglich durch
technische Maßnahmen in ihrem Abgasverhalten
verbesserten Kraftfahrzeugen auch dann als erfüllt,
wenn die Einhaltung der Auspuffemissionsgrenzwerte
einer der vorgenannten Vorschriften durch den
Hersteller bescheinigt worden ist. Da Anlagen XXV
StVZO nur für Fahrzeuge mit einem Hubraum gleich
oder mehr als 1400 cm³ gilt, findet Nr. 2.2.3 des
Anhangs zu § 40c Abs. 1 BlmSchG keine Anwendung, da
die dort genannte RL 89/458/EWG nur für Fahrzeuge
mit einem Hubraum von weniger als 1400 cm³ gilt.
(3) Wenn Fahrzeuge mit Ottomotor
nachweilich vor dem 26.07.1995 mit Katalysator und
geregelter Gemischaufbereitung (GKAT) ausgerüstet
worden sind, werden sie bis 31.12.2000 mit dem
Steuersatz 6,75 Euro (Schlüsselnummern 03, 04 und
09) oder 11,04 Euro (Schlüsselnummer 10 und 15)
besteuert. Ansonsten sind bis 31.12.2000 die Steuersätze
16,97 Euro oder 21,27 Euro anzuwenden. Der Nachweis
gilt als erbracht, wenn im Fahrzeugbrief/-schein
untern Ziffer 5 Antriebsart “OTTO/GKAT” und die
Schlüsselnummer “51” eingetragen sind. Eine
entsprechende Eintragung unter Ziffer 33 ist dem
gleichwertig. Bei älteren Kraftfahrzeugen, die mit
einem GKAT ausgerüstet sind, sollten gegebenenfalls
die Angaben im Fahrzeugbrief und -scheinvon der
Zulassungsstelle entspreched geändert werden.
Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor werden bis 31.12.2000
mit 29,19 Euro (Schlüsselnummer 03, 04 und 09) oder
33,49 Euro (Schlüsselnummer 10 und 15) besteuert.
Ist bei Schlüsselnummer 03 einer der in
vorgenannter Fußnote 1 bis 3 genannten
Vorraussetzungen erfüllt, wird bis 31.12.2000 der
Steuersatz 6,75/ 18,97 Euro angewendet.
(4) Gilt nur für Fahrzeuge, die vor
dem 01.10.1986 erstmals zugelassen und vor dem
01.01.1988 als bedingt schadstoffarm Stufe A
anerkannt wurden.
(5) Gilt nur für Fahrzeuge, die zugleich die
Voraussetzungen eines Fünf-Liter-Autos erfüllen
Für
die Beurteilung der Schadstoff- und
Kohlendioxidemissionen sind grundsätzlich die
Feststellungen der Verkehrsbehörden verbindlich.
Bei Zweifelsfragen zum Abgasverhalten empfiehlt sich
daher eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit der
KFZ-Zulassungsstelle. |
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KFZ-Steuer
Tabelle Diesel Pkw
( läuft im Juni 2009 aus )
|
Emissionsgruppe |
Schlüssel-Nr.
in den PKW Papieren |
Geltungsdauer |
Steuersatz
je
100 cm³ in Euro |
Euro
4 steuerbefreit max. € 613,55 |
30-33,
36-48, 53-70, 72-75, |
ab
01.01.2004 |
15,44 |
Euro
3,
3-Liter Auto |
30-33,
36-48, 53-70 |
ab
01.01.2004 |
15,44 |
Euro
2 |
25,
26, 27, 35 (5) , 49, 50 (5) ,
51, 52 (5) |
ab
01.012004 |
16,05 |
Euro-1
und
vergleichbare |
01,
02, 03 (1) (2) (3) , 04 (3) ,
09 (3) , 11-14, 16, 18, 21, 22, 28, 29,
34 (5) , 77, |
ab 01.01.2005 |
27,35 |
nicht
schadstoffarme PKW, die bei Ozonalarm fahren dürfen |
10
(3) , 15 (3) , 17, 19, 20, 23,
24, |
ab 01.01.2005 |
33,29 |
nicht
schadstoffarme PKW, die bei Ozonalarm nicht fahren |
03,
04, 05 (5) , 09, |
ab 01.01.2005 |
37,58 |
übrige
PKW |
00,
05, 06, 07, 08, 10, 15, 88, |
ab
01.01.2001 |
33,49 |
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Zulassungspflichtige
Motorräder werden nach geltendem Recht jährlich mit 1,84
EUR je angefangene 25 ccm Hubraum besteuert. Eine
Steuerbemessung nach dem Emissionsverhalten - wie für Pkw
und für Lkw über 3,5 t Gesamtgewicht - gilt derzeit nicht.
Dieser Steuersatz gilt seit 1955 unverändert. Zu entrichten
ist die Steuer im Voraus. Bei Zuteilung von
Saisonkennzeichen, deren Betriebszeitraum jeweils auf einen
nach vollen Monaten bemessenen zusammenhängenden Zeitraum
eines jeden Jahres befristet ist, wird die Steuer tageweise
berechnet.
Zur Ausgestaltung und dem Einführungszeitpunkt einer ggf.
emissionsorientiert, gestaffelten Kraftfahrzeugsteuer für
Motorräder sind noch keine Entscheidungen getroffen oder
absehbar. Grundlage für eine solche Besteuerung wäre zunächst
eine strengere EU-Abgasvorschrift für zwei- und dreirädrige
Kraftfahrzeuge, zu der es bislang keine Einigung auf europäischer
Ebene gibt. |
KFZ-STEUER
OLDTIMER UND ROTE KENNZEICHEN
Die Jahressteuer für Oldtimer- und rote Kennzeichen beträgt pauschal
46 Euro für Krafträder und 191 Euro für alle übrigen
Kraftfahrzeuge. (Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs als Oldtimer ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Auf Antrag wird für ein Fahrzeug ein amtliches Oldtimer-Kennzeichen zugeteilt, wenn es vor mindestens 30 Jahren erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wurde und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird und gemäß StVZO § 21c eine Betriebserlaubnis als Oldtimer erhalten hat) |
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weitere
Themen: Routenplaner, Autobörsen, KFZ Versicherung Vergleich
& Auto Ratgeber Auto Kauf
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Bußgeldrechner
und Punktekatalog
Auszug
aus dem Bußgeld und Punktekatalog : Welche Strafe
bei: Alkohol Fahrten, Fahrerflucht,
Geschwindigkeitsverstöße, Blitzfotos,
Abstandsvergehen,
Rote Ampel...
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