Auto,
Oldtimer, Transporter, LKW, Anhänger und Motorrad in Leipzig und Landkreis
Leipzig zulassen ...
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Ratgeber
mit Verbraucherinformationen zum Thema Zulassung von Kraftfahrzeugen
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KFZ
ZULASSUNG
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→ 5. KFZ Zulassungsdienste & Kennzeichen Service
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1. Wegweiser zur
Zulassungsstelle der Stadt Leipzig
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Adresse
KFZ
Zulassungsbehörde Stadt Leipzig:
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05.01.2022:
Persönliche Vorsprachen bei Kfz-Zulassungsbehörde in Leipzig sind
Corona bedingt aktuell nur möglich wenn Sie einen
→
Online-Termin vereinbart haben. Die regulären Sprechzeiten in den Servicebereichen des Ordnungsamtes sind bis auf Weiteres aufgehoben.
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Stadt Leipzig
Ordnungsamt Sachgebiet Kfz-Zulassung,
Adresse: Technisches Rathaus, Prager Straße 118 - 136 [ Haus A 2. OG
], 04317 Leipzig
→ Stadtplan
Telefon: 0341 / 123-8500, Fax: 0341 / 123-8456
Email: ordnungsamt@leipzig.de
KFZ Anmeldung, Außerbetriebsetzung und Fahrzeug
Umschreibung, Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen,
Zuteilung von amtlichen Oldtimerkennzeichen
(H-Kennzeichen), Saisonkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen
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Foto: Technisches
Rathaus der Stadt Leipzig - Haus A
(Fahrerlaubnis- und Kfz-Zulassungsstelle)
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Öffnungszeiten KFZ
Zulassungsbehörde:
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Öffnungszeiten
Fahrerlaubnisbehörde
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Telefon: 0341 / 123-8464
Fax: 0341 123-8456
Montag 9 - 12 Uhr
Dienstag 9 - 12 und 13 - 18 Uhr
Mittwoch nach Terminvereinbarung
Donnerstag 9 - 12 und 13 - 16 Uhr
Freitag 9 - 12 Uhr
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Telefon: 0341
/ 123-8562
Fax: 0341 123-8580
Montag 9 - 12 Uhr
Dienstag 9 - 12 und 13 - 18 Uhr
Mittwoch nach Terminvereinbarung
Donnerstag 9 - 12
und 13 - 16 Uhr
Freitag 9 - 12 Uhr |
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Online
Terminvergabe Kfz-Zulassungsstelle
Leipzig im Internet Hier können Sie einen Termin Online bei Kfz-Zulassungsstelle Leipzig für die Kfz-Zulassung, Kfz-Ummeldung, Kurzzeitkennzeichen, Abmeldung und Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges reservieren.
Internet Portal zur Online-Fahrzeugzulassung
(i-Kfz)
→
Termin
Zulassungsstelle Leipzig online buchen
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Kfz
Kennzeichen "L" online
reservieren
Suchen Sie Ihr
Wunschkennzeichen für Leipzig!
→
Online
Kennzeichenreservierung Leipzig |
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2. Wegweiser zur
Zulassungsstelle in Borna (Landkreis Leipzig)
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Adresse
Straßenverkehrsamt KFZ Zulassungsbehörde
Landkreis Leipzig in Borna:
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Landkreis
Leipzig / Borna,
Sachgebiet Kfz-Zulassungsbehörde, Stauffenbergstraße
4, 04552 Borna
→
Stadtplan
(
ehemals Landratsamt
Leipziger Land ) |
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Telefon: 03433 / 241-2005 Fax: 03433 /
241-2099 Email:
Kfz-Zulassung
KFZ
Anmeldung, Außerbetriebsetzung und Fahrzeug
Umschreibung, Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen,
Zuteilung von amtlichen Oldtimerkennzeichen
(H-Kennzeichen), Saisonkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen.
Im Landkreis Leipzig gibt es seit 2014 die Heimat-Kennzeichen
BNA, GHA, GRM, MTL & WUR.
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Öffnungszeiten
KFZ Zulassung Landkreis Leipzig in Borna:
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Telefon: 03433 / 241-2005
Montag
8:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 8:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch
8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag
8:30 - 12:00 Uhr
|
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Online
KFZ Internet Zulassung Landkreis
Leipzig Hier können Sie den Zulassungsvorgang
(Kfz-Zulassung, Kfz-Ummeldung, Kurzzeitkennzeichen, Abmeldung und Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges)
vorbereiten und werden an dem von Ihnen ausgewählten Termin ohne größere Wartezeit in der Zulassungsbehörde bedient.
→
Online
Internet Zulassung (anmelden, ummelden, abmelden)
|
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Kfz
Kennzeichen "L, BNA, GHA" online
reservieren
Suchen Sie Ihr
Wunschkennzeichen für Leipzig-Land
→
Kennzeichen
Suche / Wunschkennzeichen reservieren |
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Öffnungszeiten
Fahrerlaubnis Behörde / Straßenverkehrsamt
Borna
|
Telefon: 03433 / 241-2050 |
|
keine
Angabe |
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→
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3. Wegweiser zur
Zulassungsstelle in Grimma ( Landkreis
Leipzig)
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Adresse
Straßenverkehrsamt KFZ Zulassungsbehörde
Landkreis Leipzig in Grimma:
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Landkreis
Leipzig / Grimma,
Sachgebiet KFZ, Karl-Marx-Straße 22 (Haus 2),
04668 Grimma
→
Stadtplan
( ehemals Landratsamt
Muldentalkreis ) |
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Telefon: 03437 / 984-2004 Fax: 03437 / 984-2097
E-Mail: Kfz-Zulassung
In der Außenstelle Wurzen finden KEINE KFZ
Zulassung mehr statt!
KFZ
Anmeldung, Außerbetriebsetzung und Fahrzeug
Umschreibung, Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen,
Zuteilung von amtlichen Oldtimerkennzeichen
(H-Kennzeichen), Saisonkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen
und Ausfuhrkennzeichen.
Im Landkreis Leipzig gibt es seit 2014 die Heimat-Kennzeichen
BNA, GHA, GRM, MTL & WUR.
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Öffnungszeiten
KFZ Zulassung Landkreis Leipzig in Grimma:
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Telefon:
03437 / 984-2016
Fax: (03433) 241-2097
Montag
8:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 8:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch
8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag
8:30 - 12:00 Uhr |
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Online
KFZ Internet Zulassung Landkreis
Leipzig Hier können Sie den Zulassungsvorgang
(Kfz-Zulassung, Kfz-Ummeldung, Kurzzeitkennzeichen, Abmeldung und Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges)
vorbereiten und werden an dem von Ihnen ausgewählten Termin ohne größere Wartezeit in der Zulassungsbehörde bedient.
→
Online
Internet Zulassung (anmelden, ummelden, abmelden)
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Kfz
Kennzeichen "L, GRM, MTL, WUR" online
reservieren
Suchen Sie Ihr
Wunschkennzeichen für Leipzig-Land
→
Kennzeichen
Suche / Wunschkennzeichen reservieren |
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Öffnungszeiten
Fahrerlaubnis Behörde / Straßenverkehrsamt
Grimma
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Telefon: 03437 / 984 2038 |
|
keine
Angabe |
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4. Was
benötigt man zur Zulassung eines Fahrzeuges?
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Achtung:
Kfz-Zulassung in Leipzig nur noch mit Lastschrift & IBAN
Nummer!
Nur wer dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilt,
kann sein Auto zulassen.
In Leipzig darf ein Auto nur dann zugelassen werden, wenn der Halter schriftlich zustimmt, dass die Kfz-Steuer per Lastschrift eingezogen wird. Ausnahmen
macht die Zulassungsbehörde nur dann, wenn eine Härtefallbescheinigung des Finanzamtes vorgelegt wird oder der Halter eine unbefristete Steuerbefreiung
hat. |
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Neues
KFZ anmelden
- welches noch nie zugelassen war!
- Personalausweis
oder Reisepass mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- eVB-Nummer
(Versicherungsbestätigung,
ehemals Versicherungsdoppelkarte)
je nach Vorgang evtl. für Kurzzeitkennzeichen,
Saisonkennzeichen
- Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Vollmacht,
wenn
ein Beauftragter
den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber |
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Gebrauchtes
KFZ ummelden - welches in Ihrem Zulassungsbezirk/Kreis/Stadt
noch zugelassen ist!
- Personalausweis
oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- eVB-Nummer
(Versicherungsbestätigung,
ehemals Versicherungsdoppelkarte)
je nach Vorgang evtl. für Kurzzeit-, Saison-
oder Historisches H-Kennzeichen,
- Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung
Teil 1
- Fahrzeugschein
= Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (= Prüfbericht im Original)
Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!
- Vollmacht,
wenn
ein Beauftragter
den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber |
|
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Stillgelegtes
Gebrauchtes KFZ wieder anmelden
- welches in Ihrem
Zulassungsbezirk/Kreis/Stadt zugelassen war!
- Personalausweis
oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- eVB-Nummer
(Versicherungsbestätigung,
ehemals Versicherungsdoppelkarte)
je nach Vorgang evtl. für Saison-,
Historisches- oder Kurzzeitkennzeichen,
- Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Abmeldebescheinigung = Bescheinigung über Stillegung
Zulassungsbescheinigung
Teil 1
- Nachweis
der gültigen HU & ASU = Hauptuntersuchung &
Abgasuntersuchung
- Kennzeichen (Insofern noch vorhanden)
- Vollmacht,
wenn
ein Beauftragter
den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber |
|
|
Gebrauchtes
KFZ
anmelden - welchem bisher ein auswärtiges Kennzeichen zugeteilt
ist!
- Personalausweis
oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- eVB-Nummer
(Versicherungsbestätigung,
ehemals Versicherungsdoppelkarte)
je nach Vorgang evtl. für Kurzzeit-,
Historisches- oder Saisonkennzeichen,
- Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Fahrzeugschein
= Zulassungsbescheinigung
Teil 1
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (= Prüfbericht im Original)
Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!
- Kennzeichen
- Vollmacht,
wenn
ein Beauftragter
den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber |
|
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Stillgelegtes
Gebrauchtes KFZ anmelden
- welchem bisher ein auswärtiges Kennzeichen zugeteilt
war!
- Personalausweis
oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- eVB-Nummer
(Versicherungsbestätigung,
ehemals Versicherungsdoppelkarte)
je nach Vorgang evtl. für Kurzzeit-,
Historisches- oder Saisonkennzeichen,
- Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Abmeldebescheinigung = Bescheinigung über Stillegung /
Zulassungsbescheinigung
Teil 1
- Nachweis
der gültigen HU & ASU = Hauptuntersuchung &
Abgasuntersuchung
- Vollmacht,
wenn
ein Beauftragter
den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber |
|
|
Stillgelegtes
Gebrauchtes KFZ wieder anmelden
-
Wiederzulassung durch den bisherigen Fahrzeughalter!
- Personalausweis
oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- eVB-Nummer
(Versicherungsbestätigung,
ehemals Versicherungsdoppelkarte)
je nach Vorgang evtl. für Kurzzeit-,
Historisches- oder Saisonkennzeichen,
- Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Abmeldebescheinigung = Bescheinigung über Stillegung
/ Zulassungsbescheinigung
Teil 1
- Nachweis
der gültigen HU & ASU = Hauptuntersuchung &
Abgasuntersuchung
- Kennzeichen (Insofern noch vorhanden)
- Vollmacht,
wenn
ein Beauftragter
den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber |
|
|
Stillgelegung
eines KFZ
- Fahrzeug abmelden!
- Fahrzeugbrief
= Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Fahrzeugschein = Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Kennzeichen
- Vollmacht,
wenn ein Beauftragter den Antrag stellt +
Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber |
|
|
Ausstellung
eines Ersatz-Fahrzeugscheines
- z.B. bei Verlust oder Unbrauchbarkeit!
- Personalausweis
oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Fahrzeugbrief
=
Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Evtl. Fahrzeugschein - Vorlage zum Ersatz, wenn unbrauchbar
/
Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Nachweis
der gültigen HU & ASU = Hauptuntersuchung &
Abgasuntersuchung
- Vollmacht,
wenn
ein Beauftragter
den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber |
|
|
Ausstellung
eines Ersatz-Fahrzeugbriefes
- z.B. bei Verlust oder
Unbrauchbarkeit!
- Personalausweis
oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Evtl. Fahrzeugbrief - Vorlage zum Ersatz, wenn unbrauchbar
-
Abmeldebescheinigung - Insofern vorhanden /
Zulassungsbescheinigung
Teil 1
- Fahrzeugschein
= Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Nachweis
der gültigen HU & ASU = Hauptuntersuchung &
Abgasuntersuchung
- Vollmacht,
wenn
ein Beauftragter
den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber |
|
|
Berichtigung
des Fahrzeugscheines bei Wohnungswechsel
in Ihrem Zulassungsbezirk/Kreis/Stadt!
- Personalausweis
oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Fahrzeugschein = Zulassungsbescheinigung
Teil 1 & 2
- Nachweis
der gültigen HU & ASU = Hauptuntersuchung &
Abgasuntersuchung
- Vollmacht,
wenn
ein Beauftragter
den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber |
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Berichtigung
der Fahrzeugpapiere bei Namensänderung!
- Personalausweis
oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Fahrzeugschein = Zulassungsbescheinigung
Teil 1
- Fahrzeugbrief
= Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Nachweis
der gültigen HU & ASU = Hauptuntersuchung &
Abgasuntersuchung
- Vollmacht,
wenn
ein Beauftragter
den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber |
|
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Berichtigung
der Fahrzeugpapiere bei technischen Veränderungen am Fahrzeug!
- Personalausweis
oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Fahrzeugschein = Zulassungsbescheinigung
Teil 1
- Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Nachweis
der gültigen HU & ASU = Hauptuntersuchung &
Abgasuntersuchung
- Vollmacht,
wenn
ein Beauftragter
den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber |
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Kurzzeitkennzeichen
für Probe- bzw. Überführungsfahrten!
- Personalausweis
oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- eVB-Nummer (ehemals Versicherungsdoppelkarte) für Kurzzeitkennzeichen
- Vollmacht,
wenn
ein Beauftragter
den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber
- Bitte
neue Regelung für Kurzzeitkennzeichen ab 04/2015
beachten |
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Umkennzeichnung
bei Verlust oder Diebstahl (eines) oder beider Kennzeichenschilder
- Personalausweis
oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Fahrzeugbrief
= Zulassungsbescheinigung
Teil 2
- Fahrzeugschein
= Zulassungsbescheinigung
Teil 1
- Nachweis
der gültigen HU & ASU (Hauptuntersuchung &
Abgasuntersuchung)
- Evtl. Kennzeichen - Vorlage zum Ersatz, wenn unbrauchbar
- Vollmacht,
wenn
ein Beauftragter
den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber |
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Weiterhin sollte beachtet werden:
-
Bei Diebstahl von Kennzeichenschildern ist eine Anzeige bei der Polizei notwendig. Die Bestätigung darüber ist vorzulegen.
-
Bei Verlust von Fahrzugbrief oder Fahrzeugschein ist durch den
Verfügungsberechtigten eine Versicherung an Eides Statt
gemäß § 5 Straßenverkehrsgesetz abzugeben; oder eine notariell beglaubigte vorzulegen.
-
Bei der Zulassung für Minderjährige ist eine Einwilligungserklärung des/der
Erziehungsberechtigten und die Kopie des/der Personalausweis(e) (Vorderseite) erforderlich.
-
Bei der Zulassung auf Firmen: Bitte Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, BGB-Vertrag, Auszug Vereinsregister o.ä. vorlegen. Wenn der Betriebssitz nicht aus vorgenannten Unterlagen hervorgeht, ist eine andere behördliche Bestätigung erforderlich.
-
Für
Straßenzulassung von historischen Oldtimern gibt es
spezielle Möglichkeiten. Informationen zum roten 07er
Oldtimer Wechselkennzeichen und zum H-Kennzeichen mit pauschaler Kfz-Steuer
finden Sie bei →
Leipzig-Oldtimer.de.
Alle
Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit! |
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5. KFZ
Zulassungsdienste in Leipzig, Markkleeberg & Grimma
|
Keine
Zeit oder keine Lust auf lange Wartezeiten bei der KFZ Zulassung?
Diese Zulassungsdienste nehmen einem den Gang zur Zulassungsstelle ab. |
Auto Zulassungsservice Spöhr
Kfz Zulassungsdienst mit Hol- und Bringservice
Schönauer Landstr. 4a, 04178 Leipzig
Telefon: 0341/ 4512556
LAS Leipziger Anmelde-Service
Zwickauer Str. 55, 04103 Leipzig
Telefon: 0341/ 2214770
KFZ Zulassungsdienst & Autoschilder Service Sagner
Prager Straße 93, 04317 Leipzig (Reudnitz-Thonberg)
Telefon: 0341 / 3085047
KFZ-Zulassungsdienst Auto-Bote GmbH
Prager Str. 16, 04103 Leipzig
Telefon: 0341/ 2113610
Täubchenweg 12, 04317 Leipzig
Telefon: 0341) 697760
KFZ Zulassungsservice Lorenz
Delitzscher Str. 2-14, 04105 Leipzig
Telefon: 0341/ 5906070
Kfz-Zulassungsdienst Röhrig & Partner
Lortzingstrasse 16, 04105 Leipzig
Telefon: 0341/ 9601188
Speed Zulassungsdienst Leipzig
Kohlenstr. 2, 04107 Leipzig
Telefon: 0341/ 21602-0
Zulassungsservice Henry Schumann
Bogenweg 18, 04349 Leipzig
Telefon: 0341/ 2395927
KFZ-Zulassungsdienst Markkleeberg e.K.
Südstr. 15, 04416 Markkleeberg
Telefon: 0341/ 3588467
Schott KFZ-Schilderdienst Grimma
Brückenstr. 37, 04668 Grimma
Telefon: 03437/ 919696 |
→
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6. Details zu
Fahrzeugscheinen und KFZ Briefen ab 1. Oktober 2005
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Die Dokumente für die Fahrzeug-Zulassung
wurden am 01. Oktober 2005 bundesweit eingeführt.
Von diesem Tag an muss die Zulassungsbehörde die neuen Zulassungsdokumente ausfüllen. Es gibt dann eine Zulassungsbescheinigung Teil I. Diese ersetzt den bisherigen Fahrzeugschein. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt den bisherigen Fahrzeugbrief. Die neuen Fahrzeugpapiere werden europaweit einheitliche Identifizierungscodes enthalten.
Des Weiteren wurden sie im Hinblick auf die Fälschungssicherheit an die heutigen Standards
angepasst.
Keine Änderung für bereits zugelassene
Fahrzeuge. Die alten Fahrzeugpapiere bleiben solange gültig, bis die Ausstellung neuer Dokumente z.B. bei Umschreibung mit/ohne Halterwechsel, Wiederzulassung, Adress- oder technische Änderung erforderlich wird. Wechselt also ab 01.10.2005 ein Fahrzeug den Halter, müssen die beiden neuen Zulassungsbescheinigungen ausgestellt
werden. |
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Zulassungsbescheinigung Teil I
Diese lehnt sich im Aussehen und Format an den bisherigen Fahrzeugschein an. Sie dokumentiert die Zulassung zum Verkehr und enthält alle erforderlichen Einzeldaten für die Zulassung und Verkehrskontrolle. Auf die Aufnahme bestimmter technischer Daten wurde aus Gründen des Umfangs und der Übersichtlichkeit verzichtet. So werden z.B. in der Zulassungsbescheinigung Teil I in Zukunft keine Angaben über weitere Bereifungen des Kraftfahrzeugs gemacht. Welche Rad- und Reifenkombinationen zulässig sind, kann bei Fachbetrieben hinterfragt, dem CoC-Papier oder der Betriebserlaubnis entnommen werden. Hier hat der Fahrzeughalter die entsprechende Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) mitzuführen. |
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Zulassungsbescheinigung Teil II
In dieser Bescheinigung, dem bisherigen Fahrzeugbrief, sind lediglich die wichtigsten Fahrzeugdaten aufgeführt. Die Bescheinigung enthält nur noch zwei Haltereintragungen und hat die Größe eines DIN-A4-Formates. Weil nur noch zwei Zulassungseinträge möglich sind, muss bereits bei der dritten Umschreibung eines Fahrzeugs eine neue Zulassungsbescheinigung ausgestellt werden. Diese nennt dann nur den jeweiligen Halter, sowie die Gesamtzahl der Vorbesitzer, damit die Käufer wissen, wie viele „Hände“ bislang dieses Fahrzeug
bewegten.Stilllegung/Abmeldung eines Kraftfahrzeugs.
Bisher wurde bei der Abmeldung bzw. Stilllegung eines Fahrzeugs der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbehörde eingezogen, welche die Abmeldung im Fahrzeugbrief vermerkte und eine Stilllegungsbescheinigung ausstellte.
Künftig wird die Abmeldung auf der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen und das Dokument wieder ausgehändigt. |
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Soll das Fahrzeug innerhalb der EU zugelassen werden, müssen beide Teile des Dokuments vorgelegt
werden. Die Gebühren ändern sich nur geringfügig. Mehrkosten entstehen nur beim Tausch des jetzigen Fahrzeugscheines.
Die Gebühr für die Zulassungsbescheinigung Teil I erhöht sich um 0,70 €.
Der Umtausch eines Fahrzeugbriefes in die Zulassungsbescheinigung Teil II beträgt unverändert 3,60 €.
Ein kostenloser Umtausch der Fahrzeugpapiere kann nur bei Neuzulassung mit einem vor dem 01.10.2005 ausgestellten Herstellerbrief
erfolgen. Umstellung kann zu längeren Wartezeiten in
den Zulassungsbehörde führen! |
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7. Regeln für Kurzzeitkennzeichen (KKZ)
|
Wichtige Änderungen für Kurzzeitkennzeichen ab 1. April 2015 |
|
Ab 01.04.2015 werden nur noch Kurzzeitkennzeichen für Fahrzeuge zugeteilt, wenn das KFZ bekannt ist (Vorlage der Fahrzeugpapiere), eine gültige Hauptuntersuchung (gegebenenfalls Sicherheitsprüfung) vorliegt. Das zu überführende Fahrzeug wird bereits von der Zulassungsstelle im Fahrzeugschein eingetragen. Das Kurzzeitkennzeichen für Überführungs- oder Probefahrten bekamen bisher auch Fahrzeuge ohne gültige Kfz-Hauptuntersuchung. |
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Ab April 2015 sind dann lediglich Fahrten zur Zulassungsbehörde beziehungsweise zu einer Prüfstelle zur Erlangung der Hauptuntersuchung ohne gültige Hauptuntersuchung (wenn nötig, Sicherheitsprüfung) erlaubt. Diese Fahrten sind begrenzt auf den Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat, einen angrenzenden Bezirk und für Rückfahrten.
Neu ist auch das jeder Bundesbürger an jeder Zulassungsbehörde in Deutschland Kurzzeitkennzeichen beanntragen kann. |
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Fahrzeugabmeldung
im Internet ab Januar 2015 |
|
Beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder Portalen der Zulassungsbehörden können Fahrzeuge ab Januar 2015 im Internet
abgemeldet werden. Dazu braucht man allerdings den neuen Personalausweis und
eine neue Generation von Fahrzeugschein und Stempelplakette auf dem Kennzeichen. Weitere
Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung
gibt es im Internet auf der Seite www.bmvi.de
des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur.
Für den Landkreis Leipzig gibt es seit 2014 für alle Fahrzeugarten die Heimat-Kennzeichen (BNA, GHA, GRM, MTL, und WUR).
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8. weitere
Auto-Themen:
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Routenplaner, Autobörsen, KFZ Versicherung &
Steuer Vergleich
& Auto Ratgeber
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Interaktiver
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Die Probefahrt - Kaufverhandlung - Kaufvertrag ...
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zu Räder & Reifen, Räder ABC;
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finden Sie alles über Autotuning:
Sportauspuff , Spoiler , Tieferlegung , Alufelgen
, Sportfahrwerk - Alle wichtigen Auto Tuning
Firmen von A-Z ....
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Auszug
aus dem Bußgeld und Punktekatalog : Welche Strafe
bei: Alkohol Fahrten, Fahrerflucht,
Geschwindigkeitsverstöße, Blitzfotos,
Abstandsvergehen,
Rote Ampel...
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Errechnet
wird der Zeitraum bis der konsumierte Alkohol im Körper
abgebaut ist.
Alkoholabbau Bier, Wein, Likör, Korn, Whiskey abhängig
von Ihrem Gewicht ..
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Hier
finden Sie Interessante Gerichtsurteile in Sachen
Autohändler, Mängel an Gebrauchtwagen,
arglistige Täuschung, Sachmängelhaftung, Gewährleistung
etc.
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www.leipzig-sachsen.de
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Ratgeber
Auto →
KFZ
Zulassung & Behörden
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